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Fahrtenbuch

Das Fahrtenbuch im Kanusport ist ein Buch, in dem man seine Paddelfahrten dokumentiert. Man trägt dazu das Datum ein, an dem man gepaddelt ist, und auf welchem Gewässer. Dazu notiert man, wo man sein Boot ein- und wieder ausgesetzt und wieviel Kilometer man dabei auf dem Wasser zurück gelegt hat. Wer möchte, kann in einem Kommentarfeld noch besondere Vorkommnisse oder Eindrücke festhalten, z.B. außergewöhnliche Wetterbedingungen, besonders leichte oder schwierige Umtragestellen oder ganz persönliche Anmerkungen.

Darüber hinaus gibt es in vielen Vereinen (auch bei uns) ein Vereinsfahrtenbuch, das in der Regel im Bootshaus ausgelegt ist. Hier trägt man vor Fahrtantritt das angestrebte Fahrtziel ein und trägt sich nach der Rückkehr von dieser Fahrt wieder aus.

Der Deutsche Kanu Verband (DKV) schreibt den Wanderfahrerabzeichen-Wettbewerb (WFA) aus, für den die teilnehmenden Kanuten entweder ein Papier-Fahrtenbuch einreichen oder die elektronische Variante des DKV, das eFB nutzen.

Für die Papierbücher hier eine kurze Checkliste, um vor deren Abgabe zu prüfen, ob an alles gedacht wurde:

  • Der Umschlag ist komplett ausgefüllt. (Nr., Name, Verein!…)
  • Die Kontaktdaten sind komplett (auch Telefon und e-Mail für Rückfragen).
  • Die Datenschutzerklärung ist unterschrieben. Das FB kann sonst nicht weiter bearbeitet werden. (EDV-Listen an den Bezirk und Verband)
  • Es ist ausreichend Platz für die gewünschten Bestätigungen (WFA, Schulungen usw.).
  • Die Fahrten sind gut lesbar eingetragen.
  • Die Fahrstrecke ist nachvollziehbar.
  • Gemeinschaftsfahrten sind im Feld „Bemerkungen und Bestätigungen“ deutlich mit einem „G“ gekennzeichnet.
  • Gemeinschaftsfahrten sind hinten im Fahrtenbuch mit einem Stempel des Veranstalters bestätigt.
  • Als Gemeinschaftsfahrten sind nur Fahrten des Bezirks oder des Verbandes aufgeführt. Bei den Erwachsenen zählen Vereinsfahrten nicht als Gemeinschaftsfahrt!
  • Die Gesamtkilometerzahl ist unter der letzten Fahrt addiert.

 

Für das eFB hier eine noch kürzere Checkliste:

  • Die Fahrstrecke ist nachvollziehbar.
  • Als Gemeinschaftsfahrten sind nur Fahrten des Bezirks oder des Verbandes aufgeführt. Bei den Erwachsenen zählen Vereinsfahrten nicht als Gemeinschaftsfahrt!

Alle anderen Punkte aus der Checkliste für Papierfahrtenbücher sind bei der Nutzung des eFB automatisch erfüllt.

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